Für die Aufnahme in das Studienzentrum müssen Bewerberinnen und Bewerber folgende Kriterien erfüllen: 

Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache

Grundvoraussetzung sind ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse (je nach gewähltem Kurs). Diese belegen Sie mit dem Zeugnis über das Sprachniveau Englisch (Level B2) oder Deutsch (Level A2) nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ oder dem Besuch von entsprechenden Vorkursen an unserem Studienzentrum.
 

Studierendenvisum / Studentenvisum

Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Bewerber/-innen bei der deutschen Botschaft (oder einem Konsulat) in ihrem Land ein Studienbewerber- oder Studentenvisum beantragen. Dabei ist zu beachten, dass eine Umwandlung eines Touristen- oder eines anderen Visums in ein Studentenvisum nach der Einreise in Deutschland nicht mehr möglich ist.
 

Nachweis ausreichender Finanzierung

Das Internationale Studienzentrum NRW ist gebührenpflichtig! Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Mittel verfügen (die Finanzierung muss sichergestellt sein). Details erfragen Sie bitte direkt bei uns. Während Ihres Aufenthalts am Studienzentrum können Sie zwar aufgrund der erteilten Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde eine Teilzeittätigkeit ausüben, jedoch haben Sie dafür neben Ihrem Besuch des Studienzentrums weder ausreichend Zeit noch würden die Einnahmen daraus die Lebenshaltungskosten und die Gebühren für das Studienzentrum decken.